Mittwoch, 14. Mai 2014

Rückerstattung "schweizerischer" Quellensteuer am Beispiele von Novartis.


1. Erstmal 3 Jahre die Dividende kassieren. ( Man will ja das Formular nicht zu oft ausfüllen)

2. Auf die Seite vom steuerlichen Info-Center gehen http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au… Dann den Link mit dem Formular 85 Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen anklicken.

3. Wir erhalten ein PDF von der Seite http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…

4. Das PDF hat uns auf die Seite verwiesen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… Alternativ kann das Formular 85 auch per Postweg bei den Eidgenossen bestellt werden (wie dem PDF zu entnehmen ist). Auch wenn man einen speziellen Reader, den Snapform Viewer, herunterladen muss ( kann man ja nachher wieder deinstallieren) würde ich diesen Weg präferieren. 

5. Wir sind nun auf der Seite der Eidgenossen http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen… angelangt. Der Snapform Viewer ist bereits installiert. Hier klicken wir nun den Link für das Formular 85 an:http://www.estv.admin.ch/verrechnungssteuer/dienstleistungen…

6. Wir füllen nun das Formular aus. Meine Basisannahme beruht auf 250 Aktien und es handelt sich um eine natürliche Person ( also Ottonormalanleger)


7. Der Antrag ist in zwei Ausfertigungen ordnungsgemäß ausgefüllt beim Wohnsitzfinanzamt mit allen Belegen abzugeben. Auf dem Ende der Seite zwei heißt es nämlich Bestätigung des Wohnfinanzamtes Stempel und Unterschrift. Das eine Exemplar behält das Finanzamt und das andere geht an die Eidgenossen. 
eigene Erfahrung:
Nach etwas "Motzelei" des Finanzbeamten. Ich mache sowas direkt, hatte ich ihn soweit, dass er sein OK gab. Er meinte ich bräuchte erst eine Wohnsitzbestätigung von der Einwohnermeldebehörde, dass ich wirklich hier stets gemeldet sei.. Auf meinen Einwand dass ich in den letzten 3 Jahren immer sehr artig hier meine Steuerklärung abgegeben habe und daher auch meinen Sitz immer hier haben musste, wurde er kooperativ. Ihn hat der Rest dann auch gar nicht mehr interessiert. Er gab jedenfalls sein notwenigen Stempel und Unterschrift.


8. Der Antrag ist entsprechend mit Ort Datum und Unterschrift versehen zu unterschreiben.

9. Alle Unterlagen gilt es entsprechend mitzuschicken. Achtung diese erhält man nicht mehr von der Schweiz zurück. Ich habe hier die Dividendenabrechnungen + entsprechender Kaufquittungen eingereicht. Achtung:Die Schweizer wollen seit ein paar Jahren auch ein sogenanntes Tax Voucher sehen. Bei der ING-DiBa erhält man sowas derzeit kostenlos. Man muss allerdings anrufen und es anfordern. 

10. Die Unterlagen sind einzureichen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstraße 65, 3003 Bern, Schweiz